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Die Registrierung meines Fahrzeugs

Die Registrierung ist für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge verpflichtet (außer aus den Niederlanden, siehe unten), die in der LEZ fahren. Die Zulassung ist kostenlos und fünf Jahre lang gültig.

Die Registrierung meines Fahrzeugs

Die Registrierung ist für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge verpflichtet (außer aus den Niederlanden, siehe unten), die in der LEZ fahren. Die Zulassung ist kostenlos und fünf Jahre lang gültig.

Die Registrierung meines Fahrzeugs

Die Registrierung ist für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge verpflichtet (außer aus den Niederlanden, siehe unten), die in der LEZ fahren. Die Zulassung ist kostenlos und fünf Jahre lang gültig.

Zusammenfassung der Ausnahmegenehmigung
Zulassungsland des Fahrzeugs
Datum der Erstzulassung
Kennzeichen
Art der ausnahmeregelung
Status des antrags

Für ein Fahrzeug in den Niederlanden registriert:

  • Wenn Ihr Fahrzeug die Zugangskriterien der LEZ erfüllt, ist eine Registrierung nicht notwendig.

  • Wenn Ihr Fahrzeug die Zugangskriterien der LEZ nicht erfüllt, ist eine Registrierung notwendig, da Sie damit einen Tagespass kaufen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen können.

Um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug die Zugangskriterien der LEZ erfüllt oder nicht, besuchen Sie unseren Simulator.

Wichtige Infos über die Registrierung Ihres Fahrzeugs

  • Die Registrierung betrifft Pkws, Kleintransporter(≤ 3,5 t), Kleinbusse und im Ausland zugelassenen Omnibusse/Reisebusse, ausgenommen in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge.
  • Kleinkrafträder, Motorroller, Motorräder und Lastkraftwagen sollten nicht vor 2027 zugelassen werden.
  • Die Registrierung ist kostenlos und während 5 Jahren gültig, sofern die Informationen bezüglich des Fahrzeugs unverändert bleiben.
  • Die Registrierungsanfrage muss vor der Einfahrt in die Niedrigemissionszone ODER innerhalb von fünf Tagen nach dem Befahren erfolgen. Beispiel: Wenn ich am 3. Januar die LEZ mit einem nicht regelkonformen Fahrzeug befahre, habe ich bis Mitternacht am 8. Januar Zeit, das Fahrzeug anzumelden.
  • Für die Registrierung ist die Zulassungsbescheinigung erforderlich.

Mehr als 20 Fahrzeuge zu registrieren?

  • Für Unternehmen oder andere Organisationen, die eine Flotte von über 20 im Ausland zugelassenen Fahrzeugen verwalten, kann eine mehrfache Registrierungsanfrage bei Bruxelles Fiscalité (info.fiscalite@fisc.brussels).
  • Für eine Flotte von über 20 Fahrzeugen, ist die Registrierung kostenlos und während 5 Jahren gültig, sofern die Informationen bezüglich des Fahrzeugen unverändert bleiben.

Fehler bei der Registrierung?

Wenn Ihre Registrierungsanfrage bewilligt wurde, dabei jedoch ein Fehler unterlaufen ist, können Sie diesen Fehler korrigieren, indem Sie eine neue Registrierunganfrage einreichen. Die Angaben in der neuen Registrierung ersetzen automatisch die Angaben im vorherigen Formular.

Wann läuft meine Fahrzeugregistrierung ab?

Geben Sie das Nummernschild und das Datum der ersten Zulassung in den Simulator ein, wenn Sie das Ablaufdatum der Fahrzeugregistrierung kennen oder überprüfen möchten, ob das Fahrzeug registriert worden ist.

Zur Erneuerung der Registrierung füllen Sie bitte das Formular bitte erneut aus. Wichtig: es wird keine Erinnerung an den Ablauf der Registrierung versendet.

Geldbußen

Jedes Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist und ohne vorherige Registrierung in die Niedrigemissionszone der Region Brüssel einfährt, wird mit einem Bußgeld von 150 € belegt (auch wenn das Fahrzeug die Zugangsbedingungen der LEZ erfüllt). Die Weiterleitung falscher Angaben bei der Registrierung kann mit einer administrative Geldbuße von 25 € belangt werden.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von Personen, die von der LEZ betroffen sind.