Registrierungsverfahren
Betroffene Fahrzeuge?
Pkw, Kleintransporter (unter 3,5 Tonnen), Kleinbusse und Omnibusse/Reisebusse, die im Ausland (außer in den Niederlanden) zugelassen sind.
In den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge?
Ihr Fahrzeug muss nur dann registriert werden, wenn es nicht den Zugangskriterien der LEZ entspricht. Mit dieser Registrierung können Sie anschließend einen Tagespass kaufen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Prüfen Sie mit unserem Simulator, ob Ihr Fahrzeug ohne Registrierung in der LEZ fahren darf.
Zeitpunkt der Registrierung?
Sie können Ihr Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt in die LEZ registrieren oder innerhalb von fünf Tagen nach dem Befahren. Wenn Sie z. B. am 3. Januar in der LEZ fahren, müssen Sie die Registrierung bis zum 8. Januar um Mitternacht vornehmen.
Benötigte Dokumente?
Für die Registrierung ist die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs erforderlich.
Bestätigung und Gültigkeitsdauer?
Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Sie können auch überprüfen, ob Ihr Fahrzeug registriert ist und wann die Registrierung abläuft, indem Sie den Simulator nutzen.
Flotten mit mehr als 20 Fahrzeugen?
Unternehmen mit mehr als 20 im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können eine Sammelregistrierung vornehmen, indem sie sich an Bruxelles Fiscalité (die Brüsseler Steuerverwaltung) wenden.
Ich habe bei der Registrierung meines Fahrzeugs einen Fehler gemacht ...
Keine Panik! Reichen Sie einfach eine neue Registrierungsanfrage ein. Die Angaben der neuen Registrierung ersetzen automatisch die Angaben aus dem vorherigen Formular.
Bußgelder
Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können mit einem Bußgeld.