Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Wenn Ihr Fahrzeug nicht in der LEZ fahren darf, ist unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung möglich. In der Liste unten sehen Sie, welche Fahrzeuge einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung haben. Das Verfahren zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wird am Ende der Seite erklärt.
*Neue* Fahrzeug von Menschen mit Behinderung Inhaber eines Behindertenparkausweises oder eine Person mit Wohnsitz an der Adresse des Inhabers
Fahrzeuge, die rollstuhlgerecht angepasst worden sind
Fahrzeuge, die im Rahmen der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personenverkehrs von Personen mit Behinderungen eingesetzt werden
*Neue* Pflegeperson mit sozialen Rechten
*Neue* Eltern mit einem Kind mit Behinderung
Über 30 Jahre alte Oldtimer
Wohnmobil
Fahrzeuge für Messen/Märkte/Filmproduktionen
Fahrzeuge für die Wartung von allgemeinen Infrastrukturen und Installationen
Sondertransport
Mobile Kräne
Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge
Fahrzeuge der Streitkräfte
Fahrzeuge, die im Notfall eingesetzt werden
Elektrische Fahrzeuge
Mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Motorisierte Zweiräder (Kategorie L)
Lastkraftwagen (> 3,5 Tonnen)
Fahrzeuge der Kategorien O, T, C, R, S
Verfahren zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann frühestens 6 Monate, bevor das Fahrzeug nicht mehr in der Niedrigemissionszone (LEZ) fahren darf, eingereicht werden. Überprüfen Sie in unserem „Kalender“, ab welchem Datum das Verbot für Ihr Fahrzeug beginnt.
Benötigte Dokumente?
- Für in Belgien zugelassene Fahrzeuge benötigen Sie Ihren Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, um einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen.
- Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge: Sie müssen Ihr Fahrzeug zunächst registrieren, bevor Sie einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen können. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
Bearbeitung des Antrags
Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung wird innerhalb von 69 Tagen nach Eingang des Antrags bearbeitet.
Wenn Ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung angenommen wurde, erhalten Sie eine Bestätigung:
- Per Post, wenn Sie in Belgien wohnen
- Per E-Mail, wenn Sie im Ausland wohnen
Achtung: Solange Sie keine Bestätigung Ihrer Ausnahmegenehmigung erhalten haben, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden, wenn Ihr Fahrzeug in der LEZ fährt, ohne die Zugangsbedingungen zu erfüllen.
Keine Antwort nach der 69-Tage-Frist? Der Antrag gilt als abgelehnt und Ihr Fahrzeug darf nicht in der LEZ fahren.
Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung
Bestimmen Sie das Gültigkeitsdatum Ihrer Ausnahmegenehmigung mit unserem Simulator.
Läuft Ihre Ausnahmegenehmigung bald ab? Ein Antrag auf Erneuerung muss mindestens drei Monate vor Ablauf der Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Achtung: Es wird keine Erinnerung an den Ablauf der Gültigkeit versendet.
Flotten mit mehr als 20 Fahrzeugen?
Unternehmen mit mehr als 20 Fahrzeugen können einen „Sammelantrag“ auf eine Ausnahmegenehmigung bei Bruxelles Fiscalité (der Brüsseler Steuerverwaltung) stellen.
Wichtige Hinweise
- Die Euro-Norm des Fahrzeugs bestimmt, ob ein Fahrzeug für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommt. Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters ändert nichts an der Euro-Norm und begründet keinen Anspruch, eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der LEZ zu beantragen.
- Keine Änderung am Motor Ihres Fahrzeugs kann eine Änderung der Euro-Norm des Fahrzeugs bewirken.
- Für Fahrzeuge, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden (mit Ausnahme der Fahrzeuge oben in der Liste), ist keine Ausnahmegenehmigung vorgesehen.