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Datenschutzerklärung

Allgemeines

Die Umweltzone (im Folgenden „LEZ“, kurz für „Low Emission Zone“) ist ein Gebiet, das nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, die als besonders emissionsstark gelten. Welche Fahrzeuge von diesem Verbot betroffen sind, richtet sich nach ihrer Euronorm. Verstöße gegen das Befahrungsverbot werden mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet.

Zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben verarbeitet der Brüsseler Regionale Öffentliche Dienst für Steuern (im Folgenden „Bruxelles Fiscalité“) Ihre personenbezogenen Daten, die er direkt bei Ihnen und/oder über sonstige Quellen einholt.

Die Kontrolle der LEZ erfolgt über intelligente Kameras (so genannte ANPR-Systeme zur automatischen Nummernschilderkennung), die über das Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt verteilt sind. Diese Kameras erfassen kontinuierlich alle Fahrzeuge und prüfen per Abgleich mit bestimmten Datenbanken, ob das Fahrzeug in der LEZ verkehren darf oder nicht. Auch Straßenkontrollen werden gelegentlich durchgeführt.

Bei in Belgien zugelassenen Fahrzeugen vergleichen die Kameras das Kennzeichen mit den Daten der Direktion für Fahrzeugzulassungen, um zu überprüfen, ob die technischen Merkmale des Fahrzeugs (Euronorm) die LEZ-Kriterien erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so wird der Inhaber des Kennzeichens im Nationalregister der natürlichen Personen ausfindig gemacht, und es wird ein Bußgeld gegen ihn verhängt.

Die Kennzeichen von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, werden von den Kameras mit der Datenbank verglichen, die Bruxelles Fiscalité anhand der Registrierungen von Ausländern erstellt, die in der Region Brüssel-Hauptstadt fahren möchten. Gemäß den LEZ-Vorschriften ist die Registrierung ausländischer Fahrzeuge vor der Einfahrt in die LEZ auch dann Pflicht, wenn das Fahrzeug die Kriterien erfüllt. Fahrzeuge, die in einem Land zugelassen sind, mit dem Belgien den Austausch von Fahrzeugdaten im Rahmen internationaler Abkommen vereinbart hat, sind jedoch von dieser Registrierungspflicht ausgenommen. Die Daten dieser Fahrzeuge werden direkt beim betreffenden Staat eingeholt.

Wenn ein Fahrzeug die Kriterien für die Befahrung der LEZ nicht erfüllt, kann ein Tagespass erworben werden. Auch können bestimmte Personen aufgrund der Merkmale ihres Fahrzeugs (Oldtimer, Wohnmobile) oder ihrer persönlichen Umstände (Parkausweis) eine Ausnahmegenehmigung erhalten. In diesem Fall dürfen Fahrzeuge auch dann in der LEZ verkehren, wenn sie die Kriterien nicht erfüllen.

Auf der LEZ-Website haben Sie die Möglichkeit, eine Simulation durchzuführen und Ihre Registrierungsanträge, Ausnahmegenehmigungen und Tagespässe zu verwalten.

Bei all diesen Vorgängen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den Vorgaben der anwendbaren Datenschutzgesetze und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden „DSGVO“).

Gemäß den Leitprinzipien des Schutzes personenbezogener Daten werden Ihre Daten auf rechtmäßige und nachvollziehbare Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet und sind dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Datenerhebung durch Bruxelles Fiscalité notwendige Maß beschränkt.

Zusätzlich zu den Angaben, die in der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt sind, können allgemeine Informationen zum Datenschutz auf der Website der belgischen Datenschutzbehörde eingesehen werden.

Sicherheitsstrategie

Um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten, ergreift Bruxelles Fiscalité alle angezeigten Sicherheitsvorkehrungen, um den Verlust Ihrer Daten zu verhindern, einen gesicherten und auf den Kreis der befugten Personen beschränkten Zugang zu Ihren Daten sicherzustellen und jede unrechtmäßige Verwendung Ihrer Daten zu unterbinden

Personenbezogene Daten

Im Sinne der Datenschutzgesetzgebung gelten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“, als personenbezogene Daten, also etwa, weil Sie direkt anhand der betreffenden Datenbank identifiziert werden können oder weil die mittelbare Zuordnung einer Angabe zu Ihnen möglich ist. In allen Fällen sind nur natürliche Person vom Schutz ihrer personenbezogenen Daten betroffen, da Daten über juristische Person nicht unter die Definition fallen.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Regionale Öffentliche Dienst Bruxelles Fiscalité mit der Adresse Place Saint-Lazare 2 in 1210 Brüssel, vertreten durch seinen Generaldirektor, ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. Bruxelles Fiscalité entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausübung seiner gesetzlichen Pflichten.

Zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nimmt Bruxelles Fiscalité die Dienste eines auf die Verwaltung und informationstechnologische Sicherung von Daten spezialisierten Auftragsverarbeiters in Anspruch, das Informatikzentrum der Region Brüssel (CIRB). Um die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, stellt Bruxelles Fiscalité sicher, dass dieser Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien dafür bietet, dass die zur Erfüllung der geltenden Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist.

Wie jede Behörde hat auch Bruxelles Fiscalité einen Datenschutzbeauftragten ernannt, dessen wesentliche Aufgabe darin besteht, sicherzustellen, dass Bruxelles Fiscalité sämtliche Datenschutzgesetze einhält. Er fungiert auch als Ansprechpartner der Datenschutzbehörde. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an folgende Adresse kontaktieren: dpo.bf@fisc.brussels.

Kategorien der von Bruxelles Fiscalité erhobenen Daten und Zwecke der Verarbeitung dieser Daten

Im Rahmen der Kontrolle der LEZ verarbeitet Bruxelles Fiscalité folgende personenbezogene Daten:

  1. Fahrzeugdaten

Diese Daten betreffen im Wesentlichen die technischen Angaben zum Fahrzeug, die es ermöglichen, es zu identifizieren (zum Beispiel das Kennzeichen) und zu überprüfen, ob die Kriterien für die Befahrung der LEZ erfüllt sind (Euronorm, Fahrzeugklasse etc.).

Zu diesen Daten gehören:

  • bei in Belgien zugelassenen Fahrzeugen: die von der Direktion für Fahrzeugzulassungen (Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transport – Generaldirektion Straßenverkehr und Verkehrssicherheit) übermittelten Daten die vollständige Liste ist unter der Genehmigung abrufbar, die Bruxelles Fiscalité in diesem Zusammenhang erhalten hat.
  • bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: die vom Antragsteller bei der Registrierung angegebenen Daten (Kennzeichen, Zulassungsland, Datum der ersten und letzten Zulassung, Kraftstoffart, Euronorm) oder, sofern ein internationales Abkommen über den Datenaustausch zwischen Belgien und dem Zulassungsland des Fahrzeugs besteht, die von diesem Land übermittelten Daten.

  1. Daten zum Inhaber der Zulassung, zum Antragsteller oder zu den Personen, die ein Anrecht auf eine Ausnahmegenehmigung eröffnen.

Zu diesen Daten gehören:

  • sofern das Fahrzeug in Belgien zugelassen ist:
    • die vom Nationalregister der natürlichen Personen (Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres – Generaldirektion Institutionen und Bevölkerung) übermittelten Angaben, deren Weitergabe an Bruxelles Fiscalité von der Datenschutzkommission genehmigt wurde
    • die Daten der Generaldirektion für Personen mit Behinderungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, deren Übermittlung an Bruxelles Fiscalité von der Datenschutzkommission genehmigt wurde (Anerkennung der spezifischen Behinderungen der Personen, die Anrecht auf ein an die Beförderung von Personen mit Behinderungen angepasstes Fahrzeug haben und eine entsprechende behördliche Genehmigung erhalten haben, und die Merkmale des Parkausweises für Personen mit Behinderungen)
  • sofern das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist: die Identifizierungsdaten der Person, die die Registrierung beantragt (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse)

Bruxelles Fiscalité verfolgt mit der Datenverarbeitung folgende Zwecke:

  • Kontrolle der LEZ und Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen
  • Gewährung von Ausnahmegenehmigungen für nicht einfahrtberechtigte Fahrzeuge
  • Verwaltung und Ausstellung von Pässen, die nichtberechtigten Fahrzeugen die Befahrung der LEZ erlauben
  • statistische Analyse (nach vorheriger Anonymisierung der verarbeiteten Daten)
  • Überwachung der Politik der Region Brüssel-Hauptstadt (nach vorheriger Anonymisierung der verarbeiteten Daten).

Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Bruxelles Fiscalité speichert Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie zur Wahrnehmung seiner Aufgaben unbedingt nötig.

Die folgende Tabelle zeigt die Speicherfristen für personenbezogene Daten je nach verfolgtem Zweck.

Zweck
Personenbezogene Daten
Maximale Speicherfrist
Begründung

Kontrolle der LEZ und Verwaltung von Bußgeldverfahren

Foto des Fahrzeugs und des Kennzeichens

1 Monat

Falls keine Straftat nachgewiesen werden kann

Falls ein Bild den Nachweis eines Verstoßes erlaubt: solange, wie das Verfahren läuft und die Verjährungsfristen noch nicht verstrichen sind

Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras (Art. 5, § 4): Wenn ein Bild nicht dazu beitragen kann, einen Verstoß nachzuweisen, darf es (außer in Ausnahmefällen) nicht länger als einen Monat aufbewahrt werden.

Solange ein Verfahren läuft (Nichtzahlung, gerichtliche Anfechtung etc.), dürfen die Daten ebenfalls gespeichert werden.

Registrierung eines ausländischen Fahrzeugs

Identifizierung des Fahrzeugs

  • Kennzeichen
  • Zulassungsland
  • Datum der ersten und der letzten Zulassung
  • Kraftstoffart
  • Euronorm

Identifizierung des Antragstellers

  • Name, Vorname, Vorname, Geburtsdatum
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse

5 Jahre und 3 Monate

Im Einzelnen:

  • 5 Jahre: Gültigkeitsdauer der Registrierung
  • + 3 Monate

Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. Januar 2018 zur Einrichtung einer Niedrigemissionszone (Artikel 9)

Gesetzliche Frist für die Datenspeicherung nach Ablauf der Gültigkeit der Registrierung – Brüsseler Gesetzbuch über Luft, Klima und Energiebeherrschung (Artikel 3.2.17, § 3, 1. Unterabsatz)

Ausnahmegenehmigung (Einfahrtgenehmigung für Fahrzeuge, die eigentlich nicht in der LEZ verkehren dürfen)

Vorliegen eines Grunds für eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 5 § 1 Nr. 4 des Erlasses der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. Januar 2018 zur Einrichtung einer Niedrigemissionszone.
Insbesondere: Besitz des Kennzeicheninhabers oder einer an dessen Wohnsitz wohnhaften Person eines speziellen Parkausweises nach Artikel 27.4.3 der Straßenverkehrsordnung oder eines gleichgestellten Dokuments im Sinne von Artikel 27.4.1 der Straßenverkehrsordnung

5 Jahre 5 Monate und 9 Tage

Im Einzelnen:

  • 69 Tage: Bearbeitung des Antrags
  • 5 Jahre: Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung
  • +3 Monate

Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung muss innerhalb von 69 Tagen bearbeitet werden – Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. Januar 2018 zur Einrichtung eine Niedrigemissionszone (Artikel 8)

Gesetzliche Frist für die Datenspeicherung nach Ablauf der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung – Brüsseler Gesetzbuch über Luft, Klima und Energiebeherrschung (Artikel 3.2.17, § 3, 2. Unterabsatz)

Erwerb eines Tagespasses

Identifizierung des Fahrzeugs

  • Kennzeichen
  • Zulassungsland
  • Datum der ersten und der letzten Zulassung

Identifizierung des Antragstellers

  • Vorname
  • Name
  • E-Mail-Adresse

1 Jahr und 3 Monate + 10 Jahre

Im Einzelnen:  

  • bis zu 1 Jahr: bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres des ersten Tagespasses
  • +3 Monate

Für buchhalterische Zwecke wird eine begrenzte Gruppe an Angaben (Zahlungsdaten) darüber hinaus für einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert.

Je Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) kann nur eine begrenzte Anzahl an Tagespässen erworben werden.

Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres ist es wieder möglich, acht Tagespässe zu erwerben.

Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. Januar 2018 zur Einrichtung einer Niedrigemissionszone (Artikel 6)

Gesetzliche Frist für die Datenspeicherung nach Ablauf der Gültigkeit des Tagespasses – Brüsseler Gesetzbuch über Luft, Klima und Energiebeherrschung (Artikel 3.2.17, § 3, 2. Unterabsatz)

Grundlagenerlass vom 23. Juli 2016 zur Festlegung der auf den Haushalt, die Buchhaltung und die Kontrolle anwendbaren Bestimmungen (Artikel 40)

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten und Übermittlung an Dritte

Bruxelles Fiscalité stellt die lückenlose Vertraulichkeit Ihrer Daten sowohl bei internen als auch bei externen Verarbeitungen sicher.

Intern ist der Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten seitens der Mitarbeiter von Bruxelles Fiscalité streng auf die Personen beschränkt, die Ihre Daten im Rahmen ihrer Aufgaben einsehen müssen und entsprechend befugt sind.

Extern stellt Bruxelles Fiscalité sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten nur an die Personen übermittelt werden, die Kenntnis von Ihren Daten haben müssen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Hierbei kann es sich um folgende Personen handeln:

  • Sie selbst oder Ihr Vertreter
  • andere Regionale Öffentliche Dienste, sofern in einer gesetzlichen Vorschrift vorgesehen
  • Staaten, mit denen Belgien Abkommen oder internationale Abkommen über die administrative Zusammenarbeit oder den Informationsaustausch abgeschlossen hat, sofern diese Zusammenarbeit die Region Brüssel-Hauptstadt betrifft
  • Gerichtsvollzieher, Notare und Anwälte, sofern sie zur Bearbeitung Ihrer Anträge hinzugezogen werden
  • Richter und andere Parteien in Gerichtsverfahren.

Ihre Rechte und deren Ausübungsmodalitäten

Als betroffene Person haben Sie eine Reihe an Rechten bezüglich Ihrer Daten, die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind.

Zur Information: Es finden jedoch nicht alle gesetzlich festgelegten Rechte Anwendung, da einzelne Rechte im Hinblick auf die Beziehung zwischen Ihnen und Bruxelles Fiscalité nicht relevant sind. Dies gilt zum Beispiel für das Recht auf Datenübertragbarkeit, das zum Erhalt der von Ihnen an den Verantwortlichen bereitgestellen Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format berechtigt, damit Sie sie zum Beispiel an einen anderen Verantwortlichen (wie etwa einen Telekommunikationsbetreiber) weiterleiten können.

  • Auskunftsrecht über Ihre personenbezogenen Daten (Artikel 15 der DSGVO)

Damit Sie überprüfen können, welche Ihrer Daten Bruxelles Fiscalité vorliegen, zu welchem Zweck sie erhoben wurden und wozu sie verwendet werden, können Sie einen Antrag stellen, um nicht nur herauszufinden, ob wir personenbezogene Daten zu Ihnen verarbeiten, sondern auch, um verschiedene Informationen zu deren Verwendung zu erhalten, insbesondere die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogener Daten, die Empfänger, gegenüber denen sie offengelegt werden, und die Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden.

  • Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten, falls diese unrichtig sind (Artikel 16 der DSGVO)

Sollten Sie feststellen, dass personenbezogene Daten Daten, die Bruxelles Fiscalité zu Ihnen hält, unrichtig sind, so können Sie die Berichtigung dieser Daten beantragen. Sie können auch verlangen, dass unvollständige Daten, die Sie betreffen, vervollständigt werden.

  • Recht auf Löschung Ihrer Daten, soweit in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen (Artikel 17 der GSGVO)

In einer begrenzten Anzahl von Fällen können Sie verlangen, dass Bruxelles Fiscalité Sie betreffende personenbezogene Daten löscht:

  • falls Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind
  • falls Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Bruxelles Fiscalité widerrufen, sofern es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten fehlt
  • falls Sie gemäß Artikel 21 der DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben und keine vorrangigen berechtigten Gründe für eine weitere Verarbeitung vorliegen
  • falls Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
  • falls die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union, nach belgischem oder nach Brüsseler Recht erforderlich ist.

Das Recht auf Löschung der Daten ist kein uneingeschränktes Recht. Dies bedeutet, dass Bruxelles Fiscalité nicht immer verpflichtet ist, Ihrer Aufforderung nachzukommen, insbesondere dann, wenn Ihre personenbezogenen Daten für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt.

  • Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung, sofern in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen (Artikel 18 der DSGVO)

In einer begrenzten Anzahl von Fällen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erwirken. Dies bedeutet, dass anders als bei der Datenlöschung Bruxelles Fiscalité Ihre personenbezogenen Daten weiterhin vorhält, diese jedoch abgesehen von Verarbeitungen, die zu ihrer Speicherung erforderlich sind, nur mit Ihrem Einverständnis verarbeiten darf.

Sie können dieses Recht wahrnehmen:

  • falls die Verarbeitung unrechtmäßig ist
  • falls Bruxelles Fiscalité Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für die Zwecke benötigt, für die sie erhoben wurden, Sie diese jedoch noch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

Sie können dieses Recht auch bis zu einer Entscheidung über die Ausübung eines der vorstehend aufgeführten Rechte ausüben, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend einzuschränken:

  • Recht auf Berichtigung: Falls Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind, können Sie verlangen, dass ihre Bearbeitung vorübergehend ausgesetzt wird, während Bruxelles Fiscalité Ihren Antrag prüft
  • Widerspruchsrecht: Falls Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben, können Sie verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten ausgesetzt wird, während Bruxelles Fiscalité Ihren Antrag prüft.

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ist kein uneingeschränktes Recht. Dies bedeutet, dass Bruxelles Fiscalité nicht immer verpflichtet ist, Ihrer Aufforderung nachzukommen, insbesondere dann, wenn Ihre personenbezogenen Daten für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen.

Zur Ausübung eines Ihrer vorstehend genannten Rechte wenden Sie sich bitte:

Service public régional de Bruxelles Fiscalité

Direction des Affaires juridiques et des Recours

Place Saint-Lazare, 2

1210 Brussels

Achten Sie darauf, Ihrem Antrag immer eine Kopie Ihres Personalausweises beizulegen. Falls Sie die Rechte einer anderen Person ausüben, legen Sie bitte auch den Nachweis Ihrer Berechtigung bei, im Namen dieser Person tätig zu werden.

Beschwerden und Rechtsmittel

Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt, haben Sie unbeschadet anderer administrativer oder gerichtlicher Rechtsbehelfe das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen. Ebenso können Sie eine gerichtliche Klage anstrengen, falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte durch eine Verarbeitung personenbezogener Daten verletzt wurden, die gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Um eine Beschwerde einzureichen, wenden Sie sich bitte direkt an die Datenschutzbehörde:

  • per E-Mail an die folgende Adresse: contact@apd-gba.be
  • oder per Post an die folgende Adresse:

Datenschutzbehörde/Autorité de protection des données

Rue de la Presse, 35

1000 Brüssel

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3 Wie verwalte ich Cookies auf meinem Rechner, Tablet usw.?

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