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In der Praxis: Alles über die Funktionsweise der LEZ der Region Brüssel.

Wie wird sich die Niedrigemissionszone (LEZ) auf die Luftqualität auswirken?

Der Schutz der Gesundheit der Einwohner und Besucher sowie die Erhaltung einer gesunden und qualitativ hochwertigen Umwelt sind für die Region Brüssel-Hauptstadt von vorrangiger Bedeutung.

Aus diesem Grund wurde die Region Brüssel am 1. Januar 2018 zu einer Niedrigemissionszone erklärt. Seitdem werden die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß dort schrittweise verboten. Der Zeitplan sieht vor, dass Dieselfahrzeuge ab 2030 und Benzinfahrzeuge ab 2035 schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Für andere Fahrzeugkategorien (Lieferwagen, Kleinbusse, Busse, Reisebusse, LKWs, motorisierte Zweiräder) gilt je nach Kategorie ein eigener Zeitplan

Seit ihrer Einrichtung hat die LEZ zu Folgendem beigetragen: 

  • deutliche Reduzierung der Emissionen der gesundheitsschädlichsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Mikropartikel und Ruß) aus dem Straßenverkehr
  • Verringerung der Anzahl der Fahrzeuge (Diesel) mit dem höchsten Schadstoffausstoß in der Region
  • Halten der NO2 (Stickstoffdioxid)-Konzentration in der Luft unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert (40 μg/m³) in der Region

 

Weitere Einzelheiten zu den konkreten Auswirkungen der LEZ finden Sie im Bewertungsbericht für das Jahr 2023

 

Die LEZ – ein Plus für unsere Gesundheit

Als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität ist die LEZ zu einem Verbündeten für die Gesundheit der Brüsseler Bevölkerung geworden. Zahlreiche Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben die Gefahren schlechter Luftqualität für die Gesundheit aufgezeigt. Die am häufigsten beobachteten Folgen sind:

  • Atemwegsprobleme und -erkrankungen (z. B. Asthma),
  • Reizungen der Augen und Nasenwände,
  • Husten und Bronchitis,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Auch das Risiko für Schlaganfällen, Herzerkrankungen und Lungenkrebs steigt stark an, besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern und kranken Menschen. Laut dem neuesten Bericht (2023) der Europäischen Umweltagentur verursachte die Luftverschmutzung im Jahr 2021 in Belgien mehr als 5000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr: 5100 stehen im Zusammenhang mit Feinstaubemissionen (PM10 & PM2.5), 1400 mit Stickstoffdioxidemissionen (NO2) und 310 mit der Belastung durch Ozon (O3).

Dank der LEZ werden jedoch bereits ab 2030 erhebliche jährliche Vorteile für die Gesundheit der Brüsseler Bürger erwartet: 

  • allmähliche Verringerung der vorzeitigen Todesfälle 
  • Verringerung von Krankheiten, die mit der Exposition gegenüber Luftschadstoffen zusammenhängen
  • Senkung der Kosten für die Gesundheitsfürsorge

Indem sie zu einer besseren Luftqualität beiträgt, insbesondere durch die Umsetzung der LEZ und durch andere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität, bekräftigt die Region Brüssel-Hauptstadt ihren Willen, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und aller Menschen, die sich in Brüssel aufhalten, zu schützen.

Auf welchem Gebiet gilt die LEZ in Brüssel?

Das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt, also alle 19 Gemeinden, ist von der LEZ betroffen. Der Ring und bestimmte Zufahrtsstraßen zu Transitparkplätzen sind nicht betroffen.

Fahrzeuge, die die Zugangskriterien der LEZ nicht erfüllen, haben Zugang zu einer Reihe von „Park and Ride“-Transitparkplätzen (P+R) am Rande der Brüsseler Region: Stalle, Ceria-Coovi und Kraainem. Diese Parkplätze sind eine ideale Lösung, da Sie einen sicheren Stellplatz für das Auto und die Möglichkeit, schnell mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in das Stadtzentrum zu gelangen, bieten. Für Anwohner, Pendler und Besucher, die Staus und Parkkosten in der Stadt vermeiden möchten, bietet sich das Kombinieren von verschiedenen Verkehrsmitteln an.

Bestimmte Zufahrten zu Transitparkplätzen sowie Streckenabschnitte, die die Zufahrt zum Ring ermöglichen, sind von den Niedrigemissionszonen ausgenommen:

Zufahrten zum Parkplatz Stalle

  • Rue de Stalle: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes
  • Petite rue du Maréchal
  • Rue de l’Étoile: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes

Zufahrten zum Parkplatz Ceria, zum Parkplatz Lennik und zum Ring

  • Chaussée de Mons: zwischen der Regionsgrenze und den Zu- und Abfahrten des Rings
  • Boulevard Josse Leemens
  • Boulevard Henri Simonet
  • Kreisverkehr Henri Simonet
  • Avenue Joseph Wybran: zwischen dem Kreisverkehr Henri Simonet und der Regionsgrenze
  • Rue Meylemeersch: zwischen der Avenue Joseph Wybran und dem Eingang zum Institut Jules Bordet
  • Route de Lennik: von der Regionsgrenze bis zur Kreuzung mit dem Boulevard Josse Leemans

Zufahrten zum Parkplatz Kraainem

  • Avenue de Wezembeek: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes
  • Avenue Emmanuel Mounier: zwischen der Avenue de Wezembeek und der Avenue Palestre
  • Boulevard de la Woluwe: zwischen der Regionsgrenze und der Avenue Hippocrate
  • Avenue Hippocrate
  • Avenue Palestre

Zufahrten zum Parkplatz der UZ Brüssel

  • Avenue de l’Arbre Ballon
  • Kreisverkehr an der Avenue du Laerbeek in Richtung der Avenue de l’Arbre Ballon

Zufahrten zum Ring – Drève Saint-Hubert

  • Chaussée de Waterloo zwischen der Regionsgrenze und der Drève Saint-Hubert
  • Drève Saint-Hubert
  • Drève du Haras: zwischen der Regionsgrenze und der Drève Saint-Hubert

Zufahrten zum Ring – E411 (Wendemöglichkeit)

  • E411 in Richtung Innenstadt: zwischen der Regionsgrenze und der Überführung „Viaduc Herrmann-Debroux“
  • E411 in Richtung Namur: zwischen der Auffahrt im Bereich der ADEPS und der Regionsgrenze
  • Chaussée de Wavre: zwischen der Regionsgrenze und der Avenue Herrmann-Debroux

In Zaventem haben Sie Zugang zum Parkplatz des Flughafens Brussels Airport oder können im Voraus online einen Parkplatz reservieren. Vom Flughafen aus können Sie sich mit dem Bus, dem Zug oder auch mit dem Taxi in die Region begeben.

Wie ist die LEZ gekennzeichnet?

LEZ Zone Box

An der Grenze zur Region wurden fast 300 Verkehrsschilder zur Kennzeichnung der LEZ angebracht. Diese Schilder zeigen an, dass Sie die Niedrigemissionszone befahren oder verlassen. Sobald Sie die LEZ befahren, müssen Sie die Zugangskriterien für diese einhalten.

Darf Ihr Fahrzeug in der LEZ fahren?

Um das herauszufinden, nehmen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges zur Hand und suchen Sie dort folgende Informationen:

  • Fahrzeugkategorie (Feld „J“)
  • Kraftstoffart (Feld „P3“)
  • Euro-Norm (Feld „V9“)
  • Fahrzeugklasse

Autos (M1) und Kleintransporter (N1), Klasse I

Norm 2025
Euro 7
Euro 6d - Euro 6e
Euro 6d-TEMP
Euro 6 b, c
Euro 5
Euro 4
Euro 3
Euro 2
Euro 1
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro 7
Euro 6d - Euro 6e
Euro 6d-TEMP
Euro 6 b, c
Euro 5
Euro 4
Euro 3
Euro 2
Euro 1
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Kleinbusse (M2) und Kleintransporter (N1) Klasse II, III

Norm 2025
Euro 7
Euro 6d - Euro 6e
Euro 6d-TEMP
Euro 6
Euro 5
Euro 4
Euro 3
Euro 2
Euro 1
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro 7
Euro 6d - Euro 6e
Euro 6d-TEMP
Euro 6
Euro 5
Euro 4
Euro 3
Euro 2
Euro 1
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Kleinkrafträder und Motorroller (L1-L2)

Norm 2025
Alles
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro 5+
Euro 5
< Euro 5
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Krafträder und Motorroller (L3-L5)

Norm 2025
Euro 5+
Euro 5
Euro 4
Euro 3
< Euro 3
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro 5+
Euro 5
Euro 4
Euro 3
< Euro 3
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Krafträder (L6-L7)

Norm 2025
Euro 5+
Euro 5
Euro 4
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro 5+
Euro 5
Euro 4
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Busse (M3), Klasse I, II, A

Norm 2025
Euro VII
Euro VId - Euro VIe
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro VII
Euro VId - Euro VIe
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Reisebusse (M3), Klasse III, B

Norm 2025
Euro VII
Euro VIe
Euro VId
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro VII
Euro VIe
Euro VId
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Lastkraftwagen (N2) < 2610kg

Norm 2025
Euro VII
Euro VId - Euro VIe
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro VII
Euro VId - Euro VIe
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Lastkraftwagen (N2) > 2610kg und N3

Norm 2025
Euro VII
Euro VIe
Euro VId
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Norm 2025
Euro VII
Euro VIe
Euro VId
Euro VI
Euro V
Euro IV
Euro III
Euro II
Euro I
Ohne Euro
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Alle der folgenden Kategorien von Fahrzeugen, die in registriert in Belgien oder im Ausland sind, sind von der LEZ betroffen:

  • Autos (M1)
  • Kleintransporter (N1)
  • Busse (M2 und M3)

Ab 2027 sind die folgenden Fahrzeugklassen auch betroffen:

  • Motorroller (L1 und L2), Motorräder (L3 und L4), Dreirad- (L5) und Vierradfahrzeuge (L6 und L7)
  • Lkw (N2 und N3)

Wie erfahren Sie die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs?

Die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs ist ein Schlüsselindikator dafür, wie hoch der Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs ist. Je höher sie ist, desto schadstoffärmer ist das Fahrzeug. Sie wird wie folgt bestimmt:

  • Die Zulassungsbescheinigung: Hier wird in der Regel die Euro-Norm angegeben (Feld „V9“).

Wenn die Euro-Norm nicht aus der Zulassungsbescheinigung hervorgeht, können Sie sie wie folgt bestimmen:

Anfechtung einer Euro-Norm, Kategorien der Euro-Norm 6, oder der Fahrzeugklasse

  • Anfechtung der Euro-Norm: Wenn Sie der Meinung sind, dass die in Ihrer Zulassungsbescheinigung angegebene Euro-Norm nicht korrekt ist, oder wenn sie nicht darin steht, können Sie eine Korrektur der Daten beantragen. Diesem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, z. B. die Europäische Konformitätsbescheinigung (COC).
  • Euro-6-Norm: Die Euro-6-Norm für M1- oder N1-Fahrzeuge umfasst zahlreiche Unterkategorien (Beispiel: Euro 6d, 6d Temp, 6e usw.). Wenn Sie Ihre Kategorie nicht in unserem Kalender finden, konsultieren Sie bitte unsere Tabelle mit den Euro 6 Normen.
  • Klasse eines Kleintransporters (N1): Die Klasse Ihres Kleintransporters (N1) wird durch seine Bezugsmasse bestimmt. Um diese Masse zu berechnen, addieren Sie 25 kg zum Gewicht Ihres Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (Beispiel: ein Fahrzeug mit einer Masse von 1500 kg + 25 kg = 1525 kg).
    • Klasse I: Bezugsmasse bis zu 1305 kg
    • Klasse II: Bezugsmasse über 1305 kg und unter 1760 kg
    • Klasse III: Bezugsmasse über 1760 kg
  • Klasse eines Busses (M3): Ab 2036 gibt es eine Unterscheidung bei den Zugangskriterien für Busse der Kategorie M3 vom Typ „Stadtbus“ (Klassen I, II und A) und vom Typ „Reisebus“ (Klassen III und B).

Gut zu wissen

  • Ausländische Fahrzeuge: Sie müssen sich unbedingt registrieren lassen, um Zugang zur LEZ zu erhalten.
  • Fahrzeuge, die mit Gas (CNG, LNG und LPG) und Bioethanol fahren: Sie gelten als Benziner.
  • Hybrid- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge: für Benzin-Hybride gilt der Benzinkalender und für Diesel-Hybride der Dieselkalender.
  • Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge: Sie dürfen in der LEZ fahren, für sie gilt eine automatische Ausnahmeregelung.
  • Fahrzeuge, die nicht mehr in dir LEZ fahren: Für bestimmte Fahrzeuge können Sie eine Ausnahmegenehmigung kostenlose beantragen. Sie können auch einen Tagespass kaufen.

Wie hoch ist die Geldstrafe?

Die Nichteinhaltung der Zugangsbedingungen der Brüsseler Niedrigemissionszone wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 € geahndet.

Die Region begrenzt jedoch die Anzahl der Bußgelder auf maximal ein Bußgeld alle 3 Monate. So können in einem Jahr maximal 4 Geldstrafen pro Fahrzeug verhängt werden.

Beispiel: Ich fuhr mein verbotenes Fahrzeug in der LEZ am 1. Mai. Ich bekomme eine erste Geldstrafe. Ich bekomme eine zweite Geldstrafe, wenn ich dieses Fahrzeug in der LEZ ab dem 1. August noch fahre.

Wie können Sie einen Zahlungsplan zu bekommen?

Wenn Sie eine Geldstrafe erhalten und Schwierigkeiten haben, diese zu bezahlen, können Sie bei Bruxelles Fiscalité (die Brüsseler Steuerverwaltung) einen Zahlungsplan in Anspruch nehmen.

Die Bedingungen für die Nutzung eines Zahlungsplans sind wie folgt:

  • Sie können Ihren Antrag über dieses formular einreichen, indem Sie die Option „Zahlungsplan für das Bußgeld“ auswählen.
  • Die maximale Anzahl der monatlichen Zahlungen ist auf 4 begrenzt.

Wie wird die Kontrolle durchgeführt?

Die Kontrolle erfolgt anhand des Fahrzeugkennzeichens und wird mit Kameras durchgeführt. Es wurde schrittweise ein Netzwerk von 353 Kameras in der gesamten Region (an der Grenze sowie im Gebiet der Region) installiert. Die Kameras werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über die Verwendung personenbezogener Daten und Bilder eingesetzt.

Diese Kameras werden sowohl für die Durchsetzung der Niedrigemissionszone als auch für polizeiliche Zwecke eingesetzt. Sie wurden im Rahmen des Videoschutz-Plattform-Projekts von Bruxelles Prévention et Securité in der Region Brüssel eingerichtet.